top of page

Neues Gebäudeenergiengesetz
diskriminiert Holzenergie!

Nachdem der Versuch, Brennholz auf EU-Ebene zu verbieten, krachend gescheitert ist, versucht nun die Bundesregierung den Wahnsinn auf nationaler Ebene mit dem Gebäude Energie Gesetz (GEG) alleine durchzusetzen. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Nach dem Entwurf des GEG soll ab 1.1.2024 folgendes gelten:

 

  • Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65%-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.

  • Kleinere Gebäudenetze bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.

  • Auch der Anschluss an eine bestehende Biomasse-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nähe deutlich günstiger wäre.

  • Im Gebäudebestand dürfte eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).

 

Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum.

 

Der Gesetzentwurf befindet sich seit wenigen Tagen im parlamentarischen Abstimmungsprozess.

 

Daher ist es jetzt dringend erforderlich, dass alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei den Abgeordneten in den Regionen gegen diese Diskriminierung unseres Rohstoffes Holz protestieren.

 

Die WBV-Kempten setzt sich dafür zusammen mit dem Allgäuholz Markenverband ein.

Werden auch Sie tätig und versenden Sie das Muster-Protestschreiben an die

Abgeordneten ihres Wahlkreises.

Die WBV unterstützt die Unterschriftenaktion des BBV:   https://www.bayerischerbauernverband.de/unterschriftenaktion-holz

bottom of page