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EUDR - aktueller Stand

  • Anita Nenning
  • 11. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit


Das Europäische Parlament hat am 26. November für eine einjährige Verschiebung sowie für eine Vereinfachung der EUDR gestimmt. Eine weitere Verschiebung um ein Jahr – bis zum 30.12.2026 – scheint möglich. Für kleine Unternehmen soll sogar eine verlängerte Frist bis zum 30.06.2027 gelten. Als kleine Unternehmen gelten unter anderem Waldbauern und Rindermäster.

Sowohl der EU-Rat als auch das Europäische Parlament sprechen sich damit für eine einjährige Verschiebung aus. Insgesamt stimmten 402 Abgeordnete für die Verschiebung, 250 dagegen und 8 enthielten sich. Es wird erwartet, dass auch die EU-Kommission im kommenden Trilog einer Verschiebung zustimmen muss.

Für folgende Vereinfachungen wurde abgestimmt:

·  Die Angabe einer Referenznummer wird auf die erste Verarbeitungsstufe beschränkt

(vereinfachte Sorgfaltserklärung).

·  Einmalige Erfassung der Referenznummer in der Lieferkette und nicht über jede Stufe hinweg.

·  Statt Geo-Referenzdaten können Waldbesitzer die Betriebsadresse nutzen.

 

Damit die Verschiebung in Kraft treten kann, müssen sich Rat, Parlament und Kommission einigen und der Beschluss noch in diesem Jahr im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Zudem fordern Rat und Parlament die Kommission auf, bis Ende April 2026 einen Bericht zur Überprüfung der vorgesehenen Vereinfachungsmaßnahmen vorzulegen.

 
 
 

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