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Reform des Bayerischen Jagdgesetzes 2026

  • Anita Nenning
  • 19. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der Änderung des bayerischen Jagdgesetzes gibt es nun einen konkreten Entwurf und eine diesbezügliche Vorabinformation. Ein wesentlicher Punkt ist eine Lockerung bei den bisher verpflichtenden Abschlussplänen (Expertenmeinungen dazu gehen stark auseinander). Wolf und Goldschakal werden ins Jagdrecht aufgenommen. Der zugehörige Kabinettsbeschluss wird für spätestens April erwartet.


Folgende Punkte enthält der Entwurf:

1. Möglichkeit zur Abschussplanfreiheit beim Rehwild

2. Anpassung der Jagdzeiten

3. Wolf und Goldschakal im Jagdrecht

4. Keine Befriedung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

5. Sonstige Regelungen


Erläuterndes Faktenblatt einschließlich aktueller Handlungsempfehlungen zur Abschussplanfreiheit


 
 
 

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